Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Mediation
Vertraulichkeit
Der Mediator ist zur Vertraulichkeit verpflichtet und gibt keine Informationen,
die Sie ihm im Rahmen der Mediation anvertrauen an Dritte weiter. Eingetragene
Mediatoren lt. Zivilrechts-Mediations-Gesetz sind auch vor Gericht nicht zur
Aussage über die Inhalte der Mediation verpflichtet.
Hemmung von
Fristen
Durch die Aufnahme eines Mediationsverfahrens werden alle laufenden Fristen
zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche
automatisch unterbrochen. Sollte die Mediation erfolglos bleiben, haben Sie
keine Rechte und Ansprüche verloren.
Rechtsberatung
Der Mediator kann und darf Sie nicht rechtlich beraten. Sollte er jedoch den
Eindruck haben, dass einer der Beteiligten nicht ausreichend über seine Rechte
informiert ist, wird er Ihnen raten, externe Rechtsberatung in Anspruch zu
nehmen.
Aufzeichnungen
Der Mediator führt Aufzeichnungen über Beginn und Ende des Mediationsverfahrens
sowie über Zeitpunkt und Dauer der Sitzungen. Betreffend dieser Informationen ist
er dem Gericht gegenüber auskunftspflichtig.
Auf Verlangen der Parteien ist der Mediator außerdem verpflichtet, das Ergebnis
der Mediation sowie die zur Umsetzung notwendigen Schritte schriftlich
festzuhalten.
© Mediationsinstitut Nachbarschaft inTakt 2005
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